Präambel zur Schulordnung der OHS

Die OHS ehrt mit ihrem Namen Otto - Hahn - Schule nicht nur die naturwissenschaftlichen Verdienste des großen Namensgebers, sondern auch seine Verdienste um Frieden und Völkerverständigung

Die Präambel des Grundgesetzes und die der Hessischen Verfassung erklären, Deutschland wolle dem Frieden der Welt als demokratisches Gemeinwesen dienen.

Der Erziehungsauftrag der OHS nach Art.56 der Hessischen Verfassung lautet: …berufliche Tüchtigkeit und die politische Verantwortung vorzubereiten zum selbständigen und verantwortlichen Dienst am Volk und der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit…Nicht zu dulden sind Auffassungen, die die Grundlagen des demokratischen Staates gefährden.

Im Sinne Otto Hahns, der Hessischen Verfassung Artikel 1,, des Grundgesetzes Artikel 3, sowie der Erklärung der Menschenrechte der vereinten Nationen Artikel 2 wendet sich die Otto - Hahn - Schule aktiv gegen jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der Sprache, der religiösen, politischen oder sonstigen Überzeugung. Diese Verpflichtung ist von der Schulgemeinschaft, das ist Kollegium, Schüler und Schülerinnen und Eltern, zu erfüllen.